Volksbegehren Artenschutz "Rettet die Bienen!"

Das Volksbegehren "Rettet die Bienen" fordert:

  • mehr Einsatz für Artenschutz
  • 50 Prozent Bio-Landwirtschaft bis 2035
  • Halbierung der Pestizide bis 2025
  • Verbot von Pestiziden in Naturschutzgebieten
  • Schutz für Streuobstwiesen


In Bayern haben 1,75 Millionen wahlberechtigte Bürger Anfang des Jahres das Volksbegehren unterzeichnet. Der Bayerische Landtag hat daraufhin die Forderungen am 17. Juli 2019 bewilligt. Es war das erfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte Bayerns. Nun soll das Gleiche in Baden-Württemberg erreicht werden. Es sind mindestens 770.000 Unterschriften (10 Prozent der Stimmberechtigten) nötig, damit der Gesetzentwurf unverändert angenommen wird. Macht der Landtag dies nicht, kommt es zum Volksentscheid.

Wie geht man vor?

Unten finden Sie das Formular und die zur Abstimmung vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zum herunterladen. Füllen Sie das Formular bitte aus und geben es persönlich oder postalisch (nicht per Email oder Fax) bei Ihrer Wohnortgemeinde ab. Eintragungen sind ab 24. September 2019 bis 23. März 2020 (sechs Monate) möglich. 

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Formular zur Eintragung in die Liste für das Volksbegehren "Rettet die Bienen!"
Formblatt-Unterstützung_Volksbegehren.pd
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Gesetzentwurf mit den Forderungen des Volksbegehrens "Rettet die Bienen!"
Gesetzenwurf_Artenschutz_BW.pdf
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Info-Faltblatt zum Volksbegehren Artenschutz
Flyer_Volksbegehren_Webversion.pdf
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Amtliche Sammlung der Universitätsstadt Tübingen (drei Monate)

Die amtliche Eintragungsliste wird in der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 im Bürgermeisteramt Tübingen, Rathaus, Am Markt 1, 3. OG, Zimmer 319 bereitgehalten. Der Zugang ist rollstuhlgeeignet.

 

Uhrzeiten
Mo, Mi, Do von 8 bis 12 Uhr

Di von 8 bis 17 Uhr

Fr von 8 bis 13 Uhr

 

Am Freitag, 27. Dezember 2019 und am Montag, 30. Dezember 2019 ist das Rathaus geschlossen.